Aktuelles
Förderaufruf "kinderstark - NRW schafft Chancen" für 2024
Aufruf des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) vom 23.11.2023 zur Einreichung von Anträgen zu Aufbau und Stärkung kommunaler Präventionsketten im Jahr 2024
Die Landesregierung verfolgt mit dem Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ das Ziel, Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen, ihre Teilhabechancen zu erhöhen und die negativen Begleiterscheinungen des Aufwachsens in Armut zu reduzieren. Entscheidend für die Erreichung der Ziele ist die Ausgestaltung geeigneter Angebote in Kommunen als Gestalterinnen der Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen. Daher stellt die Landesregierung allen Kommunen mit einem eigenen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Mittel zum Aufbau und zur Ausgestaltung kommunaler Präventionsketten zur Verfügung. Die Landesregierung will die Zusammenarbeit mit den Kommunen zur Kinder- und Jugendarmutsprävention fortsetzen, intensivieren und verstetigen. Wunsch der Landesregierung ist, dass alle Städte und Kreise an die jeweiligen örtlichen Bedarfe angepasste Gesamtstrategien zur Bekämpfung der negativen Begleiterscheinungen von Kinderarmut entwickeln und umsetzen. Das Land stellt den Kommunen vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers 2024 rund 14 Millionen Euro zur Verfügung, um die Strukturen kommunaler Netzwerke gegen Kinderarmut sowie ausgewählte Maßnahmen an den Schnittstellen zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Schule und Gesundheit zu fördern.
Passgenaue kommunale Unterstützungsleistungen müssen „vom Kind aus gedacht“ werden und sollen Barrieren zwischen den unterschiedlichen Zuständigkeiten und Rechtskreisen überwinden. Dies geschieht durch kommunale Präventionsketten, die Kinder, Jugendliche und Eltern von der Schwangerschaft bis zum Übergang Schule/Beruf mit Angeboten aus Bildung, Gesundheit und Sozialem unterstützen. Der Aufbau kommunaler Präventionsketten ist ein strukturbildender Prozess innerhalb von Kommunalverwaltungen mit dem Ziel einer umfassenden und qualitativ hochwertigen Aufgabenwahrnehmung der Kommunen als Akteure für die Zukunftschancen von Kindern.
Das Land finanziert zudem ein Fortbildungs- und Qualifizierungsprogramm durch die Landesjugendämter einschließlich der Organisation eines interkommunalen Fachaustauschs, in das auch die bisherigen Erfahrungen im Aufbau kommunaler Präventionsketten einfließen.
Um Unterstützungsbedarfe zu kennen ist eine gute – auch sozialräumliche – Datengrundlage, die Einbindung des Fachkräftewissens (z.B. auch der Freien Träger) und nicht zuletzt die Beteiligung der Adressatinnen und Adressaten erforderlich. Der Dreiklang aus örtlicher Präventionskette, einem wirkungsorientieren Präventionsmonitoring und einem ämter- und dezernatsübergreifend entwickelten Präventionsleitbild leistet einen wichtigen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen.
Gefördert werden sechs Handlungsfelder kommunaler Prävention, die grundsätzlich auf dauerhafte und strukturelle Bekämpfung möglicher Armutsfolgen bei Kindern und Jugendlichen setzen.
Handlungsfeld 1 Kommunale Netzwerkkoordinierung
Das Handlungsfeld ist prioritär zu beantragen, da dies eine Grundvoraussetzung für den Aufbau kommunaler Präventionsketten darstellt. Die Förderung will erreichen, dass jede Kommune eine Gesamtstrategie zur Kinder- und Jugendarmutsprävention entwickelt, die
• eine an den kommunalen Bedingungen angepasste Ausrichtung besitzt,
• „vom Kind aus gedacht“ und somit fach- bzw. dezernatsbereichsübergreifend ist,
• dabei ungleiches ungleich behandelt sowie
• partizipativ ausgestaltet ist.
Die Entwicklung, Umsetzung oder Neuausrichtung einer solchen Strategie ist ein längerfristiger Prozess und sollte möglichst von der kommunalen Spitze unterstützt werden.
Um bessere Zugänge zu kommunalen Unterstützungsangeboten zu schaffen werden auch Ausgaben zur Nutzung und Pflege des Online Tools „Guter Start NRW“ zur Einrichtung und Pflege kommunaler Familienportale gefördert. In dieser ist auch ein Planungstool für Jugendhilfeplaner hinterlegt. Ab 2024 kann außerdem die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien zur Feststellung von Lücken in der kommunalen Präventionskette bzw. als Teil der Schaffung einer passgenauen örtlichen Angebotslandschaft gefördert werden.
Ein Muster für die Stellenausschreibung "Netzwerkkoordination" finden Sie hier
Die Handlungsfelder 2 – 6 sind definierte Maßnahmen, die folgende Qualitätskriterien erfüllen:
• Sie setzen an Schnittstellen unterschiedlicher Rechtskreise an, da hier häufig Finanzierungsprobleme bestehen.
• Sie sind angedockt an Regelsysteme, zu denen zunächst alle Eltern/Kinder/Jugendlichen Zugang haben, um Unterstützungsbedarfe diskriminierungsfrei identifizieren und ggfls. Hilfen anbieten zu können.
• Sie sind innovativ und haben bereits ihre Wirksamkeit erwiesen.
• Die fachlichen Prinzipien zur Erreichung der Zielgruppen wie Niederschwelligkeit, Diskriminierungsfreiheit, aufsuchend und frühzeitig werden in besonderem Maße erfüllt.
Handlungsfeld 2: Förderung von Familiengrundschulzentren
Ausgehend von der erfolgreichen Präventionsarbeit von Familienzentren in Kindertageseinrichtungen können auch Unterstützungsstrukturen für Familien mit Kindern entwickelt werden, die Grundschulen besuchen bzw. die im benachbarten Umfeld leben. Ziel ist es, Eltern als kompetente Bildungspartner ihrer Kinder zu stärken und in gemeinsamer Verantwortung von Eltern und Schule den Grundschulkindern eine chancengerechte Bildungsbeteiligung zu ermöglichen.
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Handlungsfeld 3: Lotsendienste in Geburtskliniken
Ein Lotsendienst in einer Geburtsklinik ist ein aufsuchendes Angebot zur Einschätzung von Bedarfen und Vermittlung von Familien zu geeigneten Informations- Beratungs- und Unterstützungsangeboten für die Zeit nach der Geburt. Das Angebot findet in der Klinik statt und schafft in einer Lebensphase, in der Eltern in der Regel offen für Unterstützungsangebote sind, einen niedrigschwelligen Zugang zum örtlichen Hilfesystem. Das Angebot beinhaltet in der Regel
- ein Verfahren zum systematischen und interdisziplinären Erkennen von Beratungs- und Unterstützungsbedarfen der Familie für die Zeit nach der Geburt und
- ein Verfahren zur Überleitung in weiterführende Unterstützungsangebote der Familie inkl. Möglichkeit zur aktiven Begleitung der Familie zum Angebot.
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Handlungsfeld 4: Lotsendienste in Kinder- und Jugendarztpraxen, zahnärztlichen oder gynäkologischen Praxen
Damit Kinder und Jugendliche gesund aufwachsen können, ist eine frühzeitige Erkennung von familiären Belastungen und eine Überleitung in geeignete Unterstützungsangebote unerlässlich. Das Gesundheitssystem kann einen vertrauensvollen und niedrigschwelligen Zugang zu allen und hierunter insbesondere auch zu belasteten Familien schaffen. Ziel ist es, niedrigschwellig und frühzeitig Familien zu erreichen, bei denen aus Sicht des Arztes/der Ärztin ein Unterstützungsbedarf besteht, der über unmittelbar medizinische Belange hinausgeht und nicht von ihr/ihm selbst weiterverfolgt werden kann. Durch diese Zusammenarbeit von Gesundheits- und Jugendhilfe sollen insbesondere Familien in belastenden Lebenslagen besser durch Hilfeangebote erreicht werden.
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Handlungsfeld 5: Kommunale Familienbüros
Familienbüros sind kommunale Einrichtungen, die Familien als niedrigschwellige Service- und Lotsenstelle zur Verfügung stehen. Sie schaffen Zugänge zu Familien, tragen wesentlich zu einer verbesserten Informationslage für Familien bei und sichern dadurch eine bedarfsentsprechende Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen. Je nach Konzept können sie zusätzlich Ausgangspunkt z.B. für aufsuchende Unterstützungsangebote für Familien sein. Familienbüros kommt auch eine strategische Funktion zu: Sie bieten die Möglichkeit, kommunale Zuständigkeiten im Familienbereich zu bündeln und Synergieeffekte zu nutzen.
Handlungsfeld 6: Ausbau aufsuchender Angebote
Aufsuchende Angebote zur Unterstützung von Familien in belasteten Lebenslagen stellen häufig eine Lücke in kommunalen Präventionsketten dar. Familien in schwierigen Lebenssituationen wie Armut, Neuzuwanderung sowie mit Kindern oder Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen, Behinderung oder psychisch und/oder suchterkranktem Elternteil haben zusätzlich vielfältige Unterstützungsbedarfe z.B. bei der materiellen Versorgung oder der Bildungsbegleitung ihrer Kinder. Fallübergreifende, präventive, aufsuchende Angebote für alle Altersgruppen und Familien entlang der Präventionskette können diese Lücke bedarfsorientiert schließen.
Auch Familienbildungsstätten, die Familienberatung sowie Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit verfügen über eine hohe Expertise in der Arbeit im Sozialraum. Familienbildungsstätten, Familienbüros, Familienberatungsstellen sowie Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit können als Angebotsträger fungieren, wenn die Durchführung des Projekts nach den o.g. Kriterien aufsuchend platziert wird.
Weitere Informationen zur Antragstellung sind den angefügten Richtlinien zu entnehmen. Fachliche Informationen zu den sechs Handlungsfeldern sind hier zufinden.